In Sachsen-Anhalt ist zu Beginn dieses Jahres ein neues Kinderschutzgesetz in Kraft getreten. Zur frühen und rechtzeitigen sozialen sowie gesundheitlichen Hilfe fordert §3 des Gesetzes die Gründung von „Lokalen Netzwerken Kinderschutz“ in Landkreisen und freien Städten. Ziel der Netzwerkarbeit ist u.a. die Koordiniation der unterschiedlichen Hilfen für Familien, Kinder und Eltern, der Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, die Optimierung des Risikomanagements und die bessere Abstimmung aller Beteiligten untereinander. Das Jugendamt der Stadt Halle möchte der Forderung nach einem lokalen Netzwerk zeitnah nachkommen und hat deshalb bereits eine interne AG Kinderschutz gebildet, die koordinierende Funktionen übernehmen wird und die Gründung des Netzwerks vorbereitet und vorantreibt.
Ziel der Beratung durch das Servicebüro „Für ein kindergerechtes Deutschland“ ist der Aufbau des Netzwerks Kinderschutz in Halle. Dazu zählen die Analyse der bisherigen Netzwerkarbeit in Halle, das Erstellen einer Kooperationsvereinbarung für das Netzwerk, eine erste Konzeption von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vorbereitung und Planung der ersten Netzwerkkonferenz am 23. November 2010.
Leistungen des Servicebüros: